Hier bekommen Sie unseren Tipp aus der Welt der Steuern, der Wirtschaft und des Rechts.

Sind Sie geschieden und Ihr Kind ist kindergeldberechtigt?
Dann gibt es Neuigkeiten.

Wenn Ihr Kind in einem EU-Land nicht bei Ihnen, sondern bei dem geschiedenen Partner lebt, hat dieser den Anspruch auf das Kindergeld im jeweiligen EU-Ausland.
Entscheidung: Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 4. Februar 2016 III R 17/13

Sie wollen mehr über Kindergeldansprüche erfahren?